Umsetzung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010; steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst im Abrechnungsverband Ost der VBL
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16.01.2012
Der Bundesfinanzhof hat am 9. Dezember 2010 entschieden, dass Arbeitnehmerbeiträge, die im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind, steuerfrei sind. Das Rundschreiben informiert über die Umsetzung des Urteils und die Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen zu steuerlichen Fragen.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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