Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Arbeitszeiterhöhungen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund)
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19.09.2013
Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Berechnung der Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Bund für Teilzeitbeschäftigte, die als sog. Konkurrenzfälle die Besitzstandszulage in voller Höhe erhalten haben und später ihre Arbeitszeit verändern. Mit dem Rundschreiben werden die Grundsätze aus der BAG-Entscheidung vom 15. November 2012 - 6 AZR 373/11 allgemein angewandt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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