Durchführungsrundschreiben zu § 21 TVöD; Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
(aufgehoben durch RdSchr. vom 18.06.2020)
Typ:
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, Datum:
30.04.2019
Mit dem beigefügten Rundschreiben werden Hinweise zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung sowie zur Berechnung des Entgeltfortzahlungsbetrages gegeben. Das Rundschreiben vom 8. Dezember 2005 - DII2-220 210-2/0 wird hinsichtlich der Ausführungen zu § 21 TVöD aufgehoben.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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