KraftfahrerTV Bund – Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)
(aufgehoben durch RdSchr. vom 25.06.2021)
Typ:
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06.04.2021
Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund wird die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle verlängert. Sie bleiben somit auch im zweiten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im ersten Kalenderhalbjahr 2021 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Die übertarifliche Maßnahme und ihre Verlängerung stellen einen Sonderfall als Reaktion auf die ganz besondere Ausnahmesituation der Pandemie mit ihren Auswirkungen für Fahrtätigkeiten dar.
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