KraftfahrerTV Bund – Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)
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25.06.2021
Mit Rundschreiben vom 6. April 2021 ist für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Dieses Rundschreiben wird in der vorliegenden Fassung ohne Änderung der bestehenden übertariflichen Regelungen lediglich um eine zusätzliche Regelung in Nr. 1 der Klarstellungen ergänzt. Das betrifft Ausfallzeiten aufgrund spezifischer Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie wie Freistellungen aus Vorsorgegründen oder wegen einer angeordneten Quarantäne (§ 56 Abs. 1 IfSG). Für jeden Arbeitstag sind pauschale Stunden entsprechend § 3 Abs. 3 KraftfahrerTV Bund anzusetzen.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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