Erweiterung der Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
(aufgehoben durch RdSchr. vom 30.05.2024)
Typ:
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, Datum:
14.10.2021
Mit dem Rundschreiben werden die Hinweise zur Anwendung des § 16 (Bund) TVöD neu gefasst und um die Hinweise zur Stufenzuordnung im Anwendungsbereich des Unionsrechts (Wanderarbeitnehmerinnen/Wanderarbeitnehmer) erweitert. Danach wird in einem anderen Mitgliedsstaat erworbene einschlägige Berufserfahrung uneingeschränkt berücksichtigt. Die Änderungen betreffen die Regelungen § 16 (Bund) Absatz 2 Satz 2 TVöD.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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