KraftfahrerTV Bund – Übergangsregelung zur Beendigung der coronabedingten übertariflichen Maßnahmen
(aufgehoben durch RdSchr. vom 23.12.2021)
Typ:
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10.12.2021
Das Pauschalentgelt von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in drei separaten Rundschreiben (vom 23. April 2020 (D5-31002/17#10), vom 12. November 2020 (D5-31002/17#10) und vom 25. Juni 2021 (D5-31005/26#10)) auf Basis der Pauschalgruppe gesichert, der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach § 5 KraftfahrerTV Bund im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren. Diese coronabedingten Maßnahmen enden zum 31. Dezember 2021. Mit diesem Rundschreiben wird für das erste Kalenderhalbjahr 2022 eine neue übertarifliche Übergangsregelung zur Abfederung von Härtefällen getroffen.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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