Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
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30.05.2024
Mit diesem Rundschreiben werden die Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) TVöD aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt insbesondere, um die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung praxisgerecht abzubilden. Zudem wird ein weiteres übertarifliches Instrument zur Fachkräftegewinnung geschaffen und den Dienststellen dadurch die Möglichkeit eröffnet, auch sog. Stufenrestlaufzeiten bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Hierzu werden die Regelungen zur Anerkennung von förderlichen Zeiten übertariflich erweitert.
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