Welche Aufgabe hat die VBI?
Häufig nachgefragt
Die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt das öffentliche Interesse des Bundes (Bundesinteresse). Dieses versteht sich in einem übergreifenden, unparteiischen Sinne. Gemeint sind die gesamtstaatlichen Interessen des Bundes, die die Belange der Länder und Kommunen ebenso einschließen wie die Rechte des einzelnen Bürgers. Ihre gesetzliche Grundlage findet die VBI in § 35 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).