Rechtsgrundlagen für die VBI
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Rechtsgrundlagen für die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) sind:
Nach § 11 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift / Dienstanweisung verfasst die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) für jedes Jahr einen Bericht über den Geschäftsstand und über wichtige Vorkommnisse in seinem Geschäftsbereich.