Informationen in leichter Sprache

Typ: Artikel

Hier erklären wir Ihnen, wie die Internet-Seite funktioniert.

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Vertreters des Bundes-Interesses beim Bundes-Verwaltungs-Gericht

Die Abkürzung für den Vertreter
des Bundes-Interesses beim Bundes-Verwaltungs-Gericht
ist VBI.

Die Abkürzung für Bundes-Verwaltungs-Gericht ist BVerwG.

Der VBI vertritt die Interessen vom Bund
beim Bundes-Verwaltungs-Gericht.
Das bedeutet:
Der VBI achtet bei einer Verhandlung vom BVerwG
auf die Dinge, die für ganz Deutschland wichtig sind.
Der VBI handelt so,
dass es für ganz Deutschland gut ist.
Er kann sich an fast jeder Verhandlung
vor dem BVerwG beteiligen.

Wenn man von Bund redet,
dann meint man damit ganz Deutschland.
Es sind nicht nur einzelne Bundesländer betroffen,
wie zum Beispiel Bayern oder Hessen.

Das Bundes-Verwaltungs-Gericht
ist eines der obersten Gerichte in Deutschland.
Es kümmert sich um Streitigkeiten,
die um das öffentliche Recht gehen.
Das öffentliche Recht regelt die Beziehung
zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat.

Bis zum 1. Januar 2002 gab es
die Ober-Bundesanwältin oder den Ober-Bundesanwalt.
Diese Person gibt es nicht mehr.
Seit 1. Januar 2002 heißt diese Person VBI.

Der VBI arbeitet für die Bundes-Regierung.
Sein Büro ist im Gebäude vom Bundes-Ministerium des Innern und für Heimat.
Ein Bundes-Ministerium ist eine Einrichtung vom Staat.
Es ist dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben vom Staat
für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.

Welche Informationen gibt es auf der Internetseite vom VBI?

Wir erklären Ihnen hier,
welche Informationen Sie auf unserer Internetseite finden.
Und wir zeigen Ihnen,
wo Sie diese Informationen finden.

Dabei helfen Ihnen die Bilder.
Auf den Bildern gibt es Bereiche mit einem roten Rahmen.
Das sind die Bereiche,
die wir Ihnen gerade erklären.

Das ist die Startseite von der Internetseite vom VBI

Bildausschnitt der BMI-Internetseite Bildausschnitt der BMI-Internetseite (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Es gibt 5 Haupt-Bereiche auf der Internetseite.

  • Aufgaben
  • Tätigkeitsberichte
  • Rechts-Grundlagen
  • VöI der Länder
  • Service

Aufgaben

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Im Bereich Aufgaben sehen Sie,
welche Aufgaben die oder der VBI hat.

Tätigkeits-Berichte

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Jedes Jahr macht der VBI einen Jahres-Bericht darüber,
was sie oder er in diesem Jahr gemacht hat.
In diesem Bereich können Sie sich alle Tätigkeits-Berichte anschauen.

Rechts-Grundlagen

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Hier stehen die Gesetze,
in denen es um den VBI geht.

VöI der Länder

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VöI ist die Abkürzung
für Vertreterin oder Vertreter des öffentlichen Interesses.
Was macht eine oder ein VöI?
Die oder der VöI von einem Bundesland hat die gleichen Aufgaben,
wie die oder der VBI.
Die oder der VöI ist aber nur für ein Bundesland zuständig.

Die oder der VöI vertritt die Interessen von einem Bundesland:

  • beim Ober-Verwaltungs-Gericht von einem Bundesland
  • und bei den Verwaltungs-Gerichten der Bundesländer.

Bis jetzt gibt es nicht im jeden Bundesland eine oder einen VöI.

Das Ober-Verwaltungs-Gericht
ist eines der obersten Gerichte in einem Bundesland.
Die Verwaltungs-Gerichte stehen unter dem Ober-Verwaltungs-Gericht.

Service

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Service spricht man so aus: Sörwis.

In diesen Haupt-Bereich finden Sie Kontakt-Daten vom VBI.
Kontakt-Daten sind zum Beispiel die Adresse
oder die E-Mail-Adresse.